Finanzgericht Münster: Soli verfassungsgemäß

14-DEC-09

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hält den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß (Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 K 4077/08 E). Der Senat teilt damit nicht die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, das dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2007 vorgelegt hat. Es sei – so der Senat in seiner mündlichen Urteilsbegründung – höchstrichterlich geklärt, dass eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nicht nur befristet erhoben werden dürfe; die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden.